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Standsicherheitsüberprüfung von Freileitungs- und Lichtmasten

Da jeder Anlagenbetreiber hinsichtlich der WegehalterInnenhaftung (§1319a ABGB) für etwaige Schäden und die periodische Überprüfung verantwortlich ist, bieten wir die dafür notwendigen Begutachtungen an.

Hierbei wird durch eine ambiente Schwingungsmessung die Standsicherheit von Spann-, Freileitungs- und Lichtmasten sowie deren Fundamenten festgestellt, wobei in Bezug auf den Mastanlagenzustand auch die Bestimmung der nächsten periodischen Prüfung ermittelt wird. Die gesamte Begutachtung erfolgt nach einer zerstörungsfreien Methode.